Veröffentlicht am 2026-01-20 • 8 Min. Lesezeit
Das EU-KI-Gesetz (AI Act) im Software Engineering meistern
Die Umsetzung des EU-KI-Gesetzes (AI Act) schafft einen rechtlich bindenden Rahmen für den Einsatz künstlicher Intelligenz. Software-Entwicklungsteams müssen Konformitätsprüfungen etablieren, um sicherzustellen, dass KI-Komponenten (z. B. Kreditprüfung oder Datenanalyse) gesetzeskonform betrieben werden.
Risiko-Klassifizierung
Der AI Act gliedert KI-Systeme anhand ihres Gefährdungspotenzials in drei wesentliche Risikoklassen: Unzulässiges Risiko, Hohes Risiko und Geringes/Minimales Risiko.
Regulatorische Pflichten
- Unzulässiges Risiko (Verboten): Systeme zur Verhaltensbeeinflussung, Social Scoring oder biometrische Echtzeitüberwachung.
- Hohes Risiko (Strenge Auflagen): KI in der Kreditprüfung, HR-Systeme oder kritischen Infrastrukturen. Erfordert Konformitätsbewertungen, Audits und Datenprotokollierung.
- Geringes Risiko: Chatbots oder Bildgeneratoren. Es gelten Transparenzpflichten, d. h. Nutzer müssen über den KI-Einsatz informiert werden.
Freigabe-Ablauf für Hochrisiko-KI
Systeme der Hochrisikoklasse benötigen einen Compliance-Ablauf: Validierung der Datenqualität, automatische Aktivierung von Logging-Funktionen zur Nachvollziehbarkeit, Definition von Kontrollmechanismen für Menschen sowie die offizielle Registrierung.
Sicherheit durch Compliance-by-Design
Durch die Integration von Datenprüfungen und Protokollierungsschleifen in den Entwicklungszyklus wird Compliance zu einem automatisierten Standardprozess. Dies schützt das Unternehmen vor empfindlichen Bußgeldern und sichert Innovationen ab.